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BFH

Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. September 2025, IX R 11/23

28.12.2025

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine finanzgerichtliche Klage auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gegen eine Finanzbehörde unzulässig ist, wenn der Anspruch nicht zuvor bei der Behörde geltend gemacht und von dieser abgelehnt wurde, da es andernfalls an der für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt. Der BFH hat sich damit erstmals zu den Voraussetzungen eines solchen Schadensersatzanspruchs geäußert und klargestellt, dass Betroffene bei Datenschutzverstößen durch Finanzämter diesen Weg einhalten müssen, bevor eine Klage zulässig ist.

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30.12.2025

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