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BFH

E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 0. April 2025, XI R 15/23

18.09.2025

Handels- und Geschäftsbriefe können auch E-Mails sein. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung aber verwehrt, ein sogenanntes Gesamtjournal zu verlangen, das einerseits erst noch erstellt werden müsste und andererseits auch Informationen zu solchen E-Mails ent­hält, die keinen steuerlichen Bezug haben. So ein Beschluss des des Bundesfinanzhofs (BFH).

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27.11.2025

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