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BFH

Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.12.2021 - IV R 1/18

16.05.2022

Der BFH urteilte zu Hinzuschätzungen von Umsätzen in der Gastronomie: Es ist Sache des FG als Tatsacheninstanz, zu entscheiden, welcher Schätzungsmethode es sich bedienen will, wenn diese geeignet ist, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen. Um es der Revisionsinstanz ‑‑beschränkt auf die Überprüfung von Rechtsfehlern‑‑ zu ermöglichen, die Schätzung nachzuvollziehen, hat das FG darzulegen, dass und wie es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat.

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BFH: Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

02.10.2024

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