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Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015 (BFH-Urteil)

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.9.2021 - IV R 34/18

16.12.2021

Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit.

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BFH: Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015

28.03.2024

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