Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015 (BFH-Urteil)
Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.9.2021 - IV R 34/18
16.12.2021
Im Jahr 2015 bestand hinsichtlich der Erfassung von Bareinnahmen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch bei sog. bargeldintensiven Betrieben mit offener Ladenkasse kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes strukturelles Vollzugsdefizit.