Anzeigen

Anbieter von Lösungen zur elektronischen Steuerprüfung
hmd Solftware
fibunet
Verfahrensdoku
DATEV eG
Logo Audicon
GISA
Home  Rechtsprechung

Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.08.2012 - X R 23/10 -

10.10.2012

Eine Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern kann erst zu dem Bilanzstichtag gebildet werden, zu dem der Steuerpflichtige mit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung rechnen musste. So der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 22.08.2012.

Newsletter
 hier abonnieren
Bundesfinanzhof (BFH): Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern

08.03.2023

powered by webEdition CMS
powered by webEdition CMS