03.07.2026
|
|
Umfang der Erweiterung einer AußenprüfungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.06.2012 - IV R 42/11 -10.10.2012 Betriebliche Steuerarten, die schon aufgrund der ursprünglichen Prüfungsanordnung Prüfungsgegenstand geworden sind, dürfen auch dann in eine Prüfungserweiterung einbezogen werden, wenn sich der Sachverhalt in diesen Steuerarten von vornherein nicht auswirken kann. Das entschied der Bundesfinanzhof am 21.06.2012.© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Aus dem BMFRichtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht RechtsprechungHinzuschätzungen bei einem Restaurantbetrieb RechtsprechungSchätzung von Umsätzen und Gewinnen eines Buffetrestaurants LiteraturMitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme (Gerd Achilles, Thomas Geberzahn) VeranstaltungenE-Rechnungs-Gipfel 2026: Der Rahmen steht, jetzt entscheidet die Umsetzung (Gerhard Schmidt) LiteraturDie E-Rechnung (Gregor Danielmeyer, Dirk J. Lamprecht) LiteraturIm Fadenkreuz des Fiskus (Jörg Burkhard) Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
03.07.2026