06.11.2024
|
LeserzuschriftZu Referentenentwurf Kassengesetz und KassenzertifikatenVon Norbert Zisky18.04.2016 Dr. Norbert Zisky, Mitglied des Vorstands der Anwendervereinigung Dezentrale Messsysteme stimmt in seiner Leserzuschrift den Aussagen im Beitrag "Wem nutzen fragwürdige Kassenzertifikate, für die wohl niemand haftet?" von Gerhard Schmidt vollumfänglich zu. Genau die offensichtlichen Probleme der Vor-Ort-Prüfbarkeit zertifizierter Systeme, d. h. die Übereinstimmung der Baumuster mit den tatsächlich im Einsatz befindlichen Komponenten, ist aus seiner Sicht eine mit vertretbarem Aufwand nicht zu leistende Aufgabe.Sehr geehrter Herr Schmidt, den Aussagen in Ihrem Beitrag "Wem nutzen fragwürdige Kassenzertifikate, für die wohl niemand haftet?" kann ich nur vollumfänglich zustimmen. Genau die offensichtlichen Probleme der Vor-Ort-Prüfbarkeit zertifizierter Systeme, d. h. die Übereinstimmung der Baumuster mit den tatsächlich im Einsatz befindlichen Komponenten, ist aus meiner Sicht eine, mit vertretbarem Aufwand nicht zu leistende Aufgabe. Vertretbar im Sinne "Prüfung durch Mitarbeiter der Finanzverwaltung". Damit verbunden sind auch die seit langem bekannten Probleme der Softwareidentifizierung zertifizierter Softwarepakete und die Korrektheit von Echtzeituhren. Angesichts der Bedrohungslage entspräche die Prüfung einer Komponente im Feld einer erneuten Evaluierung/Zertifizierung der im Einsatz befindlichen Komponenten durch hochqualifizierte technische Spezialisten. Das müsste flächendeckend und in kurzer Folge geschehen. Ich persönlich habe von 2003 bis 2008 in der Bund/Länder-Arbeitsgruppe Registrierkassen als technischer Berater mitgearbeitet. Daraus ging das im Fachkonzept 2008 beschriebene Verfahren als praktische Umsetzung mit Funktionsnachweis als INSIKA-Verfahren hervor, siehe "Manipulationssicher: Schutz für Kassen und Taxameter" und www.insika.de. Siehe hier insbesondere die Analyse des Referentenentwurfs und Sichere Registrierkassen – internationale Fallbeispiele. Mit dem Abschluss des Fördervorhabens INSIKA unter Beteiligung von Kassen- und Taxameterherstellern wurden die Detailspezifikationen allen Interessierten ohne Kosten zur Verfügung gestellt. Mittlerweile gibt es über 600 registrierte UNternehmen weltweit. In Deutschland haben mindestens acht Kassenhersteller INSIKA-fähige Kassen und alle am deutschen Markt tätigen Taxameterhersteller bieten Taxameter mit INSIKA-Funktion an. Die gesamte Infrastruktur steht einschschließlich der Kartenausgabe und Prüfprozesse einsatzbereit zu Verfügung bzw. wird bereits benutzt. In Deutschland wurden seit 2012 mehr als 3000 Taxen mit INSIKA-Taxametern ausgerüstet. Hamburg hat durch eine simple Fördermaßnahme fast flächendeckend im Taxibereich INSIKA eingeführt. Der Markenname INSIKA wurde nur geschützt, um Missbrauch zu verhindern. Wir, die Anwendervereinigung Dezentrale Messsysteme, haben der Finanzverwaltung angeboten, die Markenrechte auf die Bundesrepublik Deutschland zu übertragen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Norbert Zisky Anwendervereinigung Dezentrale Messsysteme © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Aus dem BMFErgebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2023 Aus dem BMFVerfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2023 Aus dem BMF(IT-)ManagementRechtsprechungKeine ernstlichen Zweifel an der Richtsatzsammlung Elektronische RechnungenUmsetzungsstand der Einführung der E-Rechnung in Deutschland LiteraturVerfahrensdokumentation nach GoBD (Michael Bissinger, Elisa Lutz) Aus dem BMFRichtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht Partner-PortalVeranstalter |
06.11.2024