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Neue Pflichtangaben in Rechnungen bei Gutschriften, Reiseleistungen und Differenzbesteuerung

19.06.2013

Im "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG)" wurden wurden neue Pflichtangaben für Rechnungen festgelegt. Diese betreffen Gutschriften (Rechnungen, die vom Empfänger einer Leistung ausgestellt werden), Reiseleistungen und Differenzbesteuerung.

Neue Pflichtangaben

Gutschriften

  • Angabe „Gutschrift“


Leistungen nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)

  • Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“


Reiseleistungen (§ 25 UStG)

  • Angabe „Sonderregelung für Reisebüros“


Differenzbesteuerung (§25a UStG)

Angabe (je nach Sachverhalt)

  • „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ oder
  • „Kunstgegenstände/Sonderregelung“ oder
  • „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“


Gesetzestext

Regelungen zu den neuen Pflichtangaben auf Seite 46.

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04.12.2024

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