03.07.2026
|
|
Neue Pflichtangaben in Rechnungen bei Gutschriften, Reiseleistungen und Differenzbesteuerung19.06.2013 Im "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG)" wurden wurden neue Pflichtangaben für Rechnungen festgelegt. Diese betreffen Gutschriften (Rechnungen, die vom Empfänger einer Leistung ausgestellt werden), Reiseleistungen und Differenzbesteuerung.
Neue PflichtangabenGutschriften
Leistungen nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)
Reiseleistungen (§ 25 UStG)
Differenzbesteuerung (§25a UStG)Angabe (je nach Sachverhalt)
GesetzestextRegelungen zu den neuen Pflichtangaben auf Seite 46. © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Aus dem BMFRichtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht RechtsprechungHinzuschätzungen bei einem Restaurantbetrieb RechtsprechungSchätzung von Umsätzen und Gewinnen eines Buffetrestaurants LiteraturMitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme (Gerd Achilles, Thomas Geberzahn) VeranstaltungenE-Rechnungs-Gipfel 2026: Der Rahmen steht, jetzt entscheidet die Umsetzung (Gerhard Schmidt) LiteraturDie E-Rechnung (Gregor Danielmeyer, Dirk J. Lamprecht) LiteraturIm Fadenkreuz des Fiskus (Jörg Burkhard) Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
03.07.2026