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Neue Pflichtangaben in Rechnungen bei Gutschriften, Reiseleistungen und Differenzbesteuerung19.06.2013 Im "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG)" wurden wurden neue Pflichtangaben für Rechnungen festgelegt. Diese betreffen Gutschriften (Rechnungen, die vom Empfänger einer Leistung ausgestellt werden), Reiseleistungen und Differenzbesteuerung.
Neue PflichtangabenGutschriften
Leistungen nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)
Reiseleistungen (§ 25 UStG)
Differenzbesteuerung (§25a UStG)Angabe (je nach Sachverhalt)
GesetzestextRegelungen zu den neuen Pflichtangaben auf Seite 46. © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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