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Offene Punkte im Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Von Markus Knasmüller

08.08.2016

Dr. Markus Knasmüller

Dr. Markus Knasmüller
Dr. Markus Knasmüller ist Leiter und Sprecher des Arbeitskreises Kassensoftware beim Fachverband UBIT der Wirtschaftskammer Österreich und war dadurch in die Begutachtung aller relevanten Gesetze eingebunden. Er ist Abteilungsleiter für Software-Entwicklung und Prokurist der BMD Systemhaus GmbH in Steyr, dem wohl führenden österreichischen Hersteller von ERP-Software, sowie gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, unter anderem für Kassensoftware.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung horcht sich sehr entspannend an, im Detail sind jedoch noch einige Punkte offen. Solange die Kassensicherungsverordnung nicht erlassen ist, kann nur spekuliert werden, was hier tatsächlich eingeführt wird. Und auch dann wird man wohl abwarten müssen, bis das BSI die genauen Kriterien veröffentlicht.

Ab 2020 (also ein Jahr später als ursprünglich geplant) sollen die deutschen Kassen manipulationssicher sein, eine Belegerteilungspflicht dürfte genauso wenig kommen wie eine Registrierkassenpflicht. Bereits in Betrieb befindliche Kassen dürfen bis 2022 weiter genutzt werden. Soweit so gut, der Gesetzesentwurf der Bundesregierung horcht sich sehr entspannend an, jedoch sind im Detail noch einige Punkte offen:

  • Noch unklar ist, welche Systeme überhaupt betroffen sind, elektronische Buchhaltungsprogramme fallen sicher nicht darunter, nur wie sieht es mit Warenwirtschaftsprogrammen oder auch Automaten und Online-Shops aus.
  • Neu dürfte auch die Art der Sicherung sein, während sonst fertige Bons – wie etwa in Österreich – signiert werden und somit unveränderlich sind, will Deutschland die Protokollierung bereits bei Vorgangsbeginn (!) starten.
  • Auch sollten alle Ereignisse, etwa auch Angebote umfasst werden, aber nicht nur das, auch sogenannte „andere Vorgänge“ sind umfasst. Dies sind solche, die unmittelbar durch Betätigung der Kasse erfolgen (z.B. Tastendruck, Scanvorgang eines Barcodes), unabhängig davon, ob sich daraus ein Geschäftsfall entwickelt.
  • Ich bin gespannt wie das im Detail funktionieren soll, bei typischen Kassen (Typ2) mag das einfach klingen, bei integrierten ERP-Systemen könnte das spannend werden, wenn jeder Vorgang bereits bei Beginn protokolliert werden muss. Ich erinnere mich an Diskussionen in Österreich im Rahmen der Einführung der Kassenrichtlinie, als dort auch Preisauskünfte protokolliert werden hätten sollen, doch davon wurde rasch Abstand genommen.


Auch wenn das Gesetz ohnehin noch beschlossen werden muss, ich denke, solange nicht die Kassensicherungsverordnung erlassen ist, kann nur spekuliert werden, was hier tatsächlich eingeführt wird. Und auch dann wird man wohl abwarten müssen, bis das BSI die genauen Kriterien veröffentlicht.

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