22.01.2021
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BMF avisiert Nichtaufgriffsregelung bis September 202010.07.2019 Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen bzw. Kassensystemen wurden mit dem sog. Kassengesetz verpflichtet, diese ab dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten. Da diese aktuell noch nicht am Markt sind, ist eine flächendeckende Ausstattung bis zu diesem Termin nicht möglich. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag berichtet in der aktuellen Ausgabe von "Steuern | Finanzen | Mittelstand", dass aufgrund seiner Intervention das BMF nunmehr signalisiert hat, dass mit Blick auf den Anwendungszeitpunkt 1. Januar 2020 eine Nichtaufgriffsregelung bis zum 30. September 2020 angestrebt werde. Ein entsprechendes BMF-Schreiben sei in Vorbereitung und könne nach Abstimmung mit den Ländern Ende September/Anfang Oktober 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.Ausführlichere Informationen
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