24.08.2026
|
|
Jahressteuergesetz 2009: Verlagerung der Buchführung ins Ausland soll erlaubt werdenIm am 18.06.2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Jahressteuergesetz 2009 soll die Verlagerung der Buchführung ins Ausland erlaubt werden. Die Begründung: Immer mehr Unternehmen sind weltweit tätig. Häufig wäre es da von Vorteil, Buchführungsaufgaben ins Ausland zu verlagern. Dies ist bisher rein rechtlich gesehen nicht möglich. Um Bürokratiekosten zu senken, soll diese Beschränkung aufgehoben und zumindest die Verlagerung der EDV-gestützten Buchführung erlaubt werden.
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungPilotprojekt "Express-Betriebsprüfung" in Sachsen Aus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis RechtsprechungAußenprüfung trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig RechtsprechungVorsteuerabzug: Wann Rechnungen rückwirkend berichtigt werden können Aus dem BMFAktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität Partner-Portal |
24.08.2026