30.12.2020
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Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)BMF- Schreiben vom 16.07.01- IV D 2 -S 0316 - 0136/01 -Das Recht der Finanzbehörden zum elektronischen Datenzugriff auf die steuerlich relevanten Daten der Steuerpflichtigen und die daraus resultierende Pflicht der Steuerpflichtigen, die Daten vorschriftsmäßig zugreifbar zu machen wurden im Juli 2001 durch das BMF-Schreiben Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) präzisiert und gilt seit dem 1. Januar 2002. BMF- Schreiben vom 16.07.01- IV D 2 -S 0316 - 0136/01 -
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