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Bundeskabinett will zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden

14.04.2021

Künftig sollen Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden zeitnah gewährleistet werden. Durch die stärkere Nutzung kooperativer Betriebsprüfungen wollen wir dafür sorgen, dass Betriebsprüfungen zeitnah, zügiger und mit kleinstmöglichem Aufwand für alle Beteiligten erfolgen können. Damit könnten insbesondere bürokratische und verwaltungstechnische Vereinfachungen geschaffen werden. Dieses Vorhaben ist einer von 22 Punkten des Paket für Bürokratieerleichterungen, das das Bundeskabinett am 13. April 2021 beschloss.

Mit dem Paket setzt die Bundesregierung einen Auftrag des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 um. Das Bürokratieentlastungspaket enthält 22 konkrete Maßnahmen, um Unternehmen, staatliche Stellen und Bürgerinnen und Bürger von Bürokratie zu entlasten.

Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin und Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und Bessere Rechtsetzung: „Die Pandemie zeigt, wie wichtig es ist, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern auch durch möglichst wenig Bürokratie den Alltag zu erleichtern. Mit diesem 22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen stärken wir die Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger. Dazu tragen unter anderem das Basisregister für Unternehmensstammdaten, schnellere verbindliche Auskünfte bei Steuerfragen oder Verbesserungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren bei. Für Eltern wird die digitale Beantragung von Familienleistungen vereinfacht."

Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode bereits viel unternommen, um bürokratische Belastungen der Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen sowie Bürger zu verringern. Dazu beigetragen haben das Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 mit über 50 konkreten Maßnahmen, das Bürokratieentlastungsgesetz III mit Erleichterungen für Unternehmen im Umfang von 1,1 Mrd. Euro und das erste gemeinsame Programm von Bund und Ländern für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung mit rund 50 weiteren Maßnahmen. Diese Maßnahmen zeigen Wirkung: Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft konnte im Vergleich zur vorherigen Legislaturperiode um 700 Mio. Euro gesenkt werden. Seit Einführung der „One-in, one-out"-Regel im Jahr 2015 hat die Bundesregierung sogar „one-in, three-out" realisiert: Für jeden Euro, der die Wirtschaft neu belastet, wurde die Wirtschaft an anderer Stelle um mehr als drei Euro entlastet.

Auch die Digitalisierung der Verwaltung bringt bürokratische Erleichterungen. So schreitet die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit bereits 300 zumindest teilweise digital verfügbaren Verwaltungsdienstleistungen voran.

(Presseinformation der Bundesregierung vom 13. April 2021)

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