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Braucht unser Recht ein Update?

Braucht unser Recht einen "Digitalen Neustart"?

08.12.2015

Braucht unser Recht ein Update? Ist der bisherige Rechtsrahmen der zunehmenden Digitalisierung gewachsen? Antworten auf diese Fragen soll ein Online-Voting des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen geben, das dieFederführung einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zum Digitalen Neustart übernommen hat. Im Jahr 2016 sollen erste Ergebnisse vorliegen. Schon wenige Mausklicke helfen der Justiz, ein Meinungsbild zu wichtigen Fragen des digitalen Wandels zu gewinnen: Brauchen wir einen besseren Schutz des Persönlichkeitsrechts im Internet? Hatten Sie schon einmal rechtliche Probleme im Rahmen von Verträgen über digitale Inhalte? Zu diesen und anderen Fragen kann mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt werden.

Der Umgang mit digitalen Daten ist heute fester Bestandteil unseres Alltags. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft hat dazu geführt, dass in fast allen Lebensbereichen stetig steigende Mengen an Daten erzeugt, verarbeitet, und/oder gehandelt werden. Den damit verbundenen Chancen für Unternehmen, Wissenschaft und Gesellschaft stehen nicht nur eine Vielzahl an Herausforderungen technischer oder wirtschaftlicher Natur gegenüber. Eine digitale Gesellschaft braucht einen verlässlichen Rechtsrahmen, damit Freiheit, Gleichheit, Demokratie und Gerechtigkeit gewahrt bleiben. Allen Bürgerinnen und Bürgern wie auch den Unternehmen und gesellschaftlichen Akteuren muss ein rechtssicherer und grundrechtskonformer Umgang mit digitalen Daten ermöglicht werden. Zwangsläufig stellt sich daher die Frage, ob unser derzeitiges Recht diesen Anforderungen genügt. Ziel dieser Online-Beteiligung ist es, gemeinsam mit dem Wissen, den Ideen und Anregungen möglichst vieler Bürgerinnen und Bürgern den Handlungsbedarf für ein Update unseres Rechts zu identifizieren und in Entwicklungsprozesse einzubinden. Die Online-Beteiligung liefert insofern denkbare Ansätze für gesetzgeberische Maßnahmen (im BGB) zur Schaffung verlässlicher rechtlicher Rahmenbedingungen.

Neben der Teilnahme an der Online-Umfrage haben alle Bürger die Möglichkeit, zu den verschiedenen Themenbereichen des digitalen Wandels Kommentare im Internet abzugeben und einen Handlungsbedarf für ein Update unseres Rechts aufzuzeigen.

NRW hat auf der Frühjahrskonferenz 2015 der Justizministerinnen und Justizminister die Federführung in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zum Digitalen Neustart übernommen. Im Jahr 2016 sollen erste Ergebnisse vorliegen.

 

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Braucht unser Recht einen "Digitalen Neustart"

18.03.2024

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