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Umfrage zur GDPdU - Antworten der PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH

Die PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH gab folgende Antworten auf die Umfrage "2 Jahre GDPdU - Efahrungen, Forderungen, Empfehlungen":

Welche Erfahrungen haben Sie/Ihre Mitglieder/Ihre Kunden bisher mit der elektronischen Steuerprüfung nach den GDPdU gemacht?

In unserem Beratungskundenkreis läßt sich eine deutliche Zweiteilung feststellen:

(1) bei Großunternehmen wurde das Thema GDPdU zügig angegangen. Die Projekte sind aber zum Teil gestoppt worden, da in Bezug auf eine GDPdU-konforme Ausgabe der steuerrelevanten Daten aus SAP-Lösungen große Verunsicherung herrscht. Bei einer Reihe unserer größeren Kunden finden laufende Betriebsprüfungen statt, so dass der Datenzugriff nach Z1 eigentlich nichts Neues ist. Die Installation ist zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden.

(2) Beim Mittelstand regt sich erst jetzt das Interesse und es sind noch deutliche Informationsdefizite zu beobachten.

Wo sehen Sie noch wesentliche Probleme bei der Umsetzung der elektronischen Steuerprüfung?

Probleme sehen wir in vier Bereichen:

(1) Zum einen ist das Thema bei den Steuerberatern noch nicht richtig angekommen. Die Beratung zum Thema AO-Änderung und GDPdU läßt zu wünschen übrig. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind dagegen relativ gut vorbereitet.

(2) Die Qualifizierung und Identifizierung steuerrelevanter Daten macht noch Probleme. Bei der Qualifizierugn geht es darum, welche Daten inhaltlich dem Zugriff offenzulegen sind. Die Identifizierung, wo die Daten in den Softwaresystemen zu finden sind, geht nur mit Spezialisten und macht besonders bei Nebensystemen und vorgelagerten Systemen Probleme.

(3) Viele installierte Standard-ERP- und andere kaufmännische Systeme verfügen noch nicht über die entsprechenden Möglichkeiten, Daten als GDPdU-relevant zu markieren, Daten nach Z3 formatiert auszugeben, und den Zugriff auf nicht-relevante Daten bei Z1 und Z2 einzuschränken. In einigen Systemen macht auch die Versionierunmg und Historisierung von Stammdaten sowie die Periodenabgrenzung Probleme.

(4) Die meisten Steuerprüfer sind noch nicht auf die elektronische Steuerprüfung vorbereitet. Die meisten der Steuerprüfungen laufen daher noch nach "altem Schema" und es wird gelegentlich Z2 genutzt.

Die Verhältnismäßigkeit der zu erfüllenden Anforderungen dürfte vielfach noch die Finanzgerichte beschäftigen. Welche Anforderungen der GDPdU halten Sie für nicht verhältnismäßig?

Dies sind insbesondere drei Bereiche:

(1) Massendaten bei Großunternehmen, die zu großen Investitionsaufwänden führen und wo der Grad der "Verhältnismäßigkeit" udn die Bandbreite des § 148 "Erleichterung" erst vor Gericht ausgelotet werden.

(2) Die ganzen Kleinunternehmer, die lediglich ein Fibu-Programm einsetzen und davon abhängig sind, dass ihre Softwarelieferanten sich um die Erfüllung der GDPdU bemühen. Hier wäre eine aufwändige elektronische Archivierung kaum als verhältnismäßig anzusehen.

(3) Die Abgrenzung, was denn steuerrelevante Daten sind, wo heute noch einer weiten Interpretation Raum gelassen wird.

Welche Forderungen und Wünsche haben Sie an die Finanzverwaltung und an den Gesetzgeber?

Sieben Wünsche:

(1) Eine Neufassung der GDPdU mit ausführlichem Definitionsteil für alle in der Diskussion befindlichen Begriffe.

(2) Eine Überarbeitung der GoBS zur Harmonisierung der Anforderungen zur Speicherung steuer- und handelsrechtlich relevanter Daten und Dokumente.

(3) Ein Fragen-und-Antworten-Katalog mit Rechtskraft und klareren, technisch machbaren Positionen - nicht nur als FaQ im Internet.

(4) Eine Lösung für die Probleme der Massendaten bei Handels-, Energie- und Telekommunikationsunternehmen, die bestimmte Formen der Verdichtung erlaubt.

(5) Eine klare Position in Hinblick auf die Konformität von SAP DART.

(6) Eine klare Regelung zum Beschreibungsstandard für IDEA, besonders in Hinblick auf die Weiterentwicklung, Pflege, Zuständigkeit, Standardisierung und Verbindlichkeit.

(7) Mehr aktive und "offizielle" Informationsarbeit, die der Bedeutung der GDPdU gerecht wird.

Was empfehlen Sie den von den GDPdU betroffenen Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt?

(1) Sofort sich mit den GDPdU auseinandersetzen - die Zeit läuft davon. In ein zwei Jahren werden die dann gut ausgebildeten Steuerprüfer die Daten der Jahre 2002ff auswerten wollen. Man muss daher sofort zumindest mit der Qualifizierung und der Identifizierung der Daten beginnen.

(2) Im Zweifelsfall kann man auch dafür Sorge tragen, dass die Daten bis auf Weiteres im operativen System weiter vorgehalten werden oder man muss sich zumindest eine andere, sichere Übergangslösung einfallen lassen.

(3) Man ist in jedem Fall gut beraten, auf die Ausgabe von Daten im IDEA-Beschreibungsstandard-Format zu setzen.

(4) Das Wichtigste aber ist, sofort den Softwarelieferanten zu kontaktieren und von ihm sich die GDPdU-Konformität in Hinblick auf alle drei Zugriffsarten nicht nur zusichern sodern auch liefern lassen!

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Umfrage: 2 Jahre GDPdU - Antworten von Project Consult

04.12.2024

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