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Newsletter Ausgabe 8-2026 vom
24. August 2026

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Kassenpflicht und Geldwäsche

 

Bald werden wir ein Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts haben. Der Referentenentwurf dazu wurde Anfang August veröffentlicht. Ein weiterer konsequenter Schritt in einer Reihe von Maßnahmen, die der Fiskus seit Jahren ergreift, um die Möglichkeiten des Steuerbetrugs in den Bargeldbranchen einzuschränken.

Diese Branchen sind auch hervorragend geeignet, Geld zu waschen, insbesondere in Deutschland, das den Ruf des europäischen Eldorados für Geldwäscher hat. Der Geldwäscher wird, um nicht aufzufallen, immer bestrebt sein, seine Kasse ganz vorschriftsmäßig und penibel zu führen und seinen Gewinn auch korrekt zu versteuern. Etwas Schwund ist einkalkuliert vor der Freude über das gewaschene Geld.

Wann kommt der Referentenentwurf eines Gesetzes gegen Geldwäsche, so dass bei einer Verkehrskontrolle der Neunzehnjährige befragt vom Polizisten zu den 500.000 Euro in kleinen Scheinen im Kofferraum seines aufgemotzten Wagens, nicht mehr antworten kann „Hat mir mein Onkel zum Abitur geschenkt.", um dann unbehelligt weiterfahren zu dürfen?

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF: Bundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.07.2026 der vom Bundeskabinett am 20.05.2026 beschlossenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung für die Außenprüfung (Außenprüfungsordnung - ApO) zugestimmt. Diese soll die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) - vom 15. März 2000 ersetzen. Neben Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage sieht die Verwaltungsvorschrift auch Änderungen vor, die auf eine Beschleunigung der Außenprüfungen gerichtet sein sollen.

Aus dem BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts

Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, insbesondere im Zusammenhang mit Kasseneinnahmen, dienen. Wesentliche Ziele dieser Vorhaben sind die Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der rechtsstaatlichen Erfordernisse des gleichmäßigen Steuervollzugs. Der Entwurf leistet einen Beitrag, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Einführung einer Kassenpflicht ab 100 000 Euro, zur Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gesetzgeberisch umzusetzen. Die papierhafte Belegausgabepflicht soll vollständig zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden und eine Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden.

Aus der Finanzverwaltung: Pilotprojekt "Express-Betriebsprüfung" in Sachsen

Mit dem Pilotprojekt Express-Betriebsprüfung (kurz: Express-Bp) geht die sächsische Steuer- und Finanzverwaltung neue Wege. Die Initiative soll bei der steuerlichen Betriebsprüfung Bürokratie verringern, die Kosten sowohl für die Unternehmen als auch für die Steuerverwaltung senken und vor allem die Prüfungsdauer deutlich verkürzen.

Aus der Finanzverwaltung: Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis

Nordrhein-Westfalen treibt die digitale Transformation seiner Finanzverwaltung weiter voran. Mit FinAssist.NRW startet die Finanzverwaltung den Praxistest ihrer eigenen KI-Lösung, die im eigenen Rechenzentrum entwickelt und gehostet wird. Seit Juni 2026 testen die Finanzämter Solingen, Oberhausen-Nord und Gütersloh den Chatbot als ersten Ausbauschritt der neuen Plattform unter realen Bedingungen. Ende Juli startet der Testlauf auch im Ministerium der Finanzen. Die gewonnenen Erfahrungen fließen unmittelbar in die Weiterentwicklung und die schrittweise Ausweitung des Praxistests ein.

Rechtsprechung: Außenprüfung trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig

Die Finanzverwaltung darf eine Außenprüfung grundsätzlich auch für bereits möglicherweise verjährte Steuerjahre anordnen, wenn erst durch die Prüfung geklärt werden kann, ob tatsächlich Festsetzungsverjährung eingetreten ist. So beschloss der Bundesfinanzhof.

Rechtsprechung: Vorsteuerabzug: Wann Rechnungen rückwirkend berichtigt werden können

Das Finanzgericht Köln urteilte: Eine Rechnung kann rückwirkend berichtigt werden, wenn das ursprüngliche Dokument bereits eine Rechnung ist, also insbesondere eine hinreichende Leistungsbeschreibung enthält. Enthält das ursprüngliche Dokument eine Leistungsbeschreibung, die lediglich fehlerhaft oder unvollständig ist, kann eine rückwirkende Berichtigung grundsätzlich möglich sein. Bei einer sehr ungenauen Leistungsbeschreibung kommt es auf den Einzelfall an. Fehlt dagegen jede erkennbare Leistungsbeschreibung, ist eine rückwirkende Berichtigung nicht möglich. Wird die Rechnung erst später erstmals ausgestellt, entsteht der Vorsteuerabzug ebenfalls erst zu diesem späteren Zeitpunkt.

Pressespiegel / Linktipps

* Fehlende Finanzbeamte in Hamburg - Linke fordert mehr Steuerprüfungen (Die Zeit, 16.08.26)
* Tax Compliance Management System: Vom Schutzinstrument zum Steuerungsinstrument (BC – Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling, 15.08.26)
* Checkliste für Betriebsprüfungen (IHK Bodensee-Oberschwaben, 31.07.26)
* Steuerhinterziehung: Experten sehen Defizite bei der Fahndung (MDR, 30.07.26)
* Vorbereitung auf die Steuerprüfer: Datenbasierte Erkennung umsatzsteuerlicher Risiken (BC – Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling, 17.07.26)

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 09.09.-10.09. Düsseldorf: CwX Germany 2026 (Caseware)
* 26.10.-28.10. Frankfurt: E-Rechnungs-Gipfel Umsetzungstage (Vereon)

DATEV: DATEV Wissens-Scout: Wissen, das zu Ihnen passt

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Caseware: CwX Germany 2026: Praxiswissen, KI und neue Impulse für Audit & Finance

Wie verändern Künstliche Intelligenz, Daten und digitale Lösungen die Arbeit in Audit und Finance? Antworten darauf gibt die CwX Germany 2026 am 9. und 10. September in Düsseldorf. Im Mittelpunkt stehen dieses Mal vor allem konkrete Einblicke, Erfahrungen aus der Praxis und der Austausch mit Expertinnen und Experten. Das Programm verbindet Zukunftsthemen mit praktischen Anwendungsfällen. Zu den Keynote Speakern gehören Dr. Henning Beck, Prof. Dr. Anabel Ternès von Hattburg sowie Alexander Thamm.

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