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Newsletter Ausgabe 12-2017 vom
31. Dezember 2017

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Wen trifft die Kassennachschau?

 

Nun kann es jederzeit passieren: Es klingelt an der Tür und ein Finanzbeamter steht davor zur Kassennachschau. Was wurde über dieses Szenario in den letzten Wochen nicht alles publiziert. Werden künftig am Samstagmorgen die Steuerprüfer in Mannschaftswagen am Wochenmarkt vorfahren und flächendeckend alle Stände heimsuchen? Zulässig wäre es schon, doch auch wahrscheinlich? Zwei Meldungen aus dem aktuellen Pressespiegel helfen bei der Beurteilung weiter.

„Einbußen in Millionenhöhe wegen Personalmangels in der Steuerverwaltung“ heißt es da einmal. Wer zu wenig Personal hat, wird sich sehr genau überlegen, wo er dieses einsetzt. Das macht die Finanzverwaltung auch. Ihr mit vielen Daten gefüttertes Risikomanagementsystem filtert die Unternehmen mit Bargeldgeschäften heraus, bei denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass mit der Kasse nicht alles sauber läuft mit bedenklichem Schaden fürs Steuersäckel. Diese Unternehmen mit einer Kassennachschau zu überraschen, könnte sich lohnen. Doch wird es diese Unternehmen auch überraschen, dass es genau sie trifft und nicht ihren Nachbarn? Eher nicht.

„Döner-Verkäufer prellte das Finanzamt“ heißt es in einer anderen Pressemeldung. Um einen Betrag von rund 500.000 Euro ging es dabei. Wer mehrerer gutgehende Döner-Läden betreibt und seine Kassen sehr großzügig führt, weiß genau, was er da macht und dass er auf der Kandidatenliste für eine Kassennachschau ziemlich weit oben steht. Wer andererseits eine Kasse führt und dabei dem Fiskus gegenüber ein ziemlich gutes Gewissen hat, wird vermutlich nie Bekanntschaft mit der Kassennachschau machen.

Formelle Fallstricke gibt es bei der Ordnungsmäßigkeit einer Kassenführung eine ganze Menge. Günter Hässel beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem korrekten Umgang mit EC-Kartenumsätzen. Nicht jeder formelle Mangel bedeutet auch einen materiellen. Dass die Steuerprüfer hier immer mit dem rechten Augenmaß urteilen, wäre nicht nur bei der Kassennachschau sondern auch bei allen anderen Arten von Nachschauen und Außenprüfungen wünschenswert.

Starten Sie gut in ein erfolgreiches Jahr 2018!

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF:  Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2016

In seinem Monatsbericht November 2017 veröffentlichte der Bundesfinanzminister die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2016. Die wesentlichen Punkte: In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2016 bundesweit 13.746 Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 14 Mrd. € erzielt.

Rechtliches: EC-Kartenumsätze in der Kassenführung (Günter Hässel)

Stellt die Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle im Kassenbuch einen formellen Mangel dar und widerspricht dies dem Grundsatz der Wahrheit und Klarheit einer kaufmännischen Buchführung? Was ist denn das für eine Frage? Bargeld gehört in der Kasse gebucht und unbare Geschäftsvorfälle überall, aber nicht in der Kasse – könnte eine schnelle Antwort lauten, die so falsch gar nicht ist. Wenn man aber genau hinschaut, erkennt man, dass diese Antwort an der Praxis vorbeigeht. Also soll nachfolgend versucht werden, der derzeitigen Diskussion Raum zu geben und eine Lösung aufzuzeigen.

Literatur: GRC Management-Governance, Risk & Compliance: IT-Sicherheit als integrierter Bestandteil eines Compliance-Managements (Fabian Sachs)

Das Buch gibt einen Einblick in die IT-Sicherheit unter der Thematik GRC Management. Neben der Förderung einer höheren Akzeptanz des Themenbereichs Datenschutz und Datensicherheit im Unternehmen, kann das Buch als Grundlage zur Einrichtung von GRC im IT-Bereich Verwendung finden.

Leitfäden: GoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 2.5 erschienen

Der von der von Peters, Schönberger & Partner mbB erstmals im April 2015 herausgegebene, inzwischen 211 Seiten umfassende Leitfaden ist in Version 2.5 erschienen. Neu ist ein Kapitel zur XRechnung. Ergänzungen und Konkretisierungen gibt es zu elektronischen Kassensystemen, zu den Vorgaben an eine Tax Compliance und zur Vernichtung von Originalbelegen.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 11.01. Berlin: 4. FeRD-Konferenz (Forum Elektronische Rechnung Deutschland)
* 15.02. München: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 19.02. Neuss: Kurvendiskussion I SRP & Co. - die digitale Offensive der Finanzverwaltung (Steuerseminare Rhein-Ruhr)
* 27.02. Düsseldorf: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 27.02. Stuttgart: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 28.02. Leipzig: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 28.02. Hamburg: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 03.03. Berlin: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 05.03. Essen: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 05.03. Frankfurt: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 12.03. Köln: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 12.03. Nürnberg: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 14.03. Dresden: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 14.03. Freiburg: Verfahrensdokumentation mit DATEV Bilanzbericht, Ersetzendes Scannen und Belegablage (Datev)
* 15.05.-16.05. Bonn: E-Rechnungs-Gipfel 2018 (Vereon)
* 08.10.-09.10. Berlin: Exchange Summit 2018 (Vereon)

DATEV: Abonnement der Broschüre Wirtschaftsprüfung in der Praxis

Sie möchten regelmäßig aktuelle Themen rund um den Prüfungsprozess erhalten? Nutzen Sie die Möglichkeit und abonnieren Sie die kostenlose DATEV-Broschüre Wirtschaftsprüfung in der Praxis unter der Art.-Nr. 19092. So erhalten Sie ab der nächsten Ausgabe automatisch die gewünschte Anzahl Broschüren. Die nächste Ausgabe erscheint Ende Februar 2017 und steht unter dem Fokus: Berichterstattung im Wandel.

Audicon: Neuer Referenzbericht: AUMA Gruppe setzt beim Konzernreporting auf Audicon Software

Die Vereinheitlichung der Berichterstellung steht in vielen Konzernen auf der Prioritätenliste ganz oben: Nicht selten entsteht erhöhter Mehraufwand in den Finanzabteilungen, wenn die Daten aus verschiedenen ERP-Systemen der Tochtergesellschaften manuell vereint werden müssen. Wie die AUMA Gruppe diese Herausforderung mithilfe der Audicon Software-Lösung AuditAgent meisterte, erfahren Sie in einem neuen Referenzbericht.

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