24.08.2026
|
|
Mitteilungsverfahren für elektronische AufzeichnungssystemeAlles Wichtige rund die Meldung von Kassen(systemen), Taxametern & Co.Von Gerd Achilles, Thomas Geberzahn29.06.2026 ![]()
Gerd Achilles, Thomas Geberzahn Durch das Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme, wie etwa Kassen, stehen Unternehmen vor neuen Fristen, Prozessen und vielen Detailfragen. Wer die Anforderungen kennt und richtig umsetzt, schafft Sicherheit und vermeidet unnötige Risiken. Das Buch führt kompakt und verständlich durch die gesetzlichen Grundlagen des § 146a Abs. 4 AO i. V. m. der Kassensicherungsverordnung. Zudem erläutert es die mit dem Mitteilungsverfahren in Zusammenhang stehenden BMF-Schreiben. Es zeigt praxisnah, was das elektronische Mitteilungsverfahren bedeutet und wie Unternehmen die Anforderungen korrekt umsetzen.Im Fokus stehen elektronische Aufzeichnungssysteme wie Registrierkassen, PC-Kassen(-systeme), Taxameter oder Wegstreckenzähler. Diese müssen dem zuständigen Finanzamt per Datenfernübertragung und mit einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz gemeldet werden (§ 146a Abs. 4 AO). Eine Meldung ist erforderlich, sobald ein elektronisches Aufzeichnungssystem in Besitz genommen oder der Besitz endgültig aufgegeben wird – unabhängig davon, ob es gekauft, geleast, gemietet oder geliehen wurde. Gleiches gilt bei einem Wechsel des elektronischen Aufzeichnungssystems in eine andere Betriebsstätte. Auch Änderungen am elektronischen Aufzeichnungssystem oder der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) können meldepflichtig sein. Praxisbeispiele veranschaulichen die komplexen Vorgaben und helfen, Fehler im Vorfeld einer Kassen-Nachschau nach § 146b AO oder im Rahmen einer Betriebsprüfung zu vermeiden. Zusätzlich greift das Fachbuch wichtige Besonderheiten auf, die im Mitteilungsverfahren häufig übersehen werden. © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungPilotprojekt "Express-Betriebsprüfung" in Sachsen Aus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis RechtsprechungAußenprüfung trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig RechtsprechungVorsteuerabzug: Wann Rechnungen rückwirkend berichtigt werden können Aus dem BMFAktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität Partner-Portal |
24.08.2026