28.03.2024
|
Regelungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen gut im Gesetz verstecktEditorial des Email-Newsletters 09-2022 vom 12.10.202210.10.2022 Gerhard Schmidt Wenn wir von einem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie lesen, dann vermuten wir darin nicht unbedingt Regelungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen. Denn DAC 7 steht für eine EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die eine Pflicht für Betreiber digitaler Plattformen einführt, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt wurden. Doch genau in diesem Gesetzentwurf hat das BMF auch Änderung der Abgabenordnung bezüglich der Außenprüfung gepackt. Sich ein genaues Gesamtbild der Neuregelungen zu machen, ist darüber hinaus – wie in den meisten Gesetzestexten, die existierenden Gesetze abändern – teils sehr mühsam, wenn es lediglich heißt, dass nach einem Wort in einem Satz in einem Absatz in einem Paragrafen ein zusätzliches Wort eingefügt wird. Tröstlich, dass einem Gesetzentwurf immer eine Beschreibung von Problem und Ziel sowie Lösung vorangestellt sind. In flüssig lesbarer Sprache. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialVon der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung Aus dem BMFLeitfädenGoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 4.2 Aus dem BMFAus dem BMFAEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasst Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielte 2023 Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro RechtsprechungBFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch RechtsprechungOrdnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs Aus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? Partner-PortalVeranstalter |
28.03.2024