17.09.2026
|
|
Regelungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen gut im Gesetz verstecktEditorial des Email-Newsletters 09-2022 vom 12.10.202210.10.2022 ![]() Gerhard Schmidt Wenn wir von einem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der DAC 7-Richtlinie lesen, dann vermuten wir darin nicht unbedingt Regelungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen. Denn DAC 7 steht für eine EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die eine Pflicht für Betreiber digitaler Plattformen einführt, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt wurden. Doch genau in diesem Gesetzentwurf hat das BMF auch Änderung der Abgabenordnung bezüglich der Außenprüfung gepackt. Sich ein genaues Gesamtbild der Neuregelungen zu machen, ist darüber hinaus – wie in den meisten Gesetzestexten, die existierenden Gesetze abändern – teils sehr mühsam, wenn es lediglich heißt, dass nach einem Wort in einem Satz in einem Absatz in einem Paragrafen ein zusätzliches Wort eingefügt wird. Tröstlich, dass einem Gesetzentwurf immer eine Beschreibung von Problem und Ziel sowie Lösung vorangestellt sind. In flüssig lesbarer Sprache. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialRechtsprechungBei einer Schätzung sind betriebsinterne Daten vorrangig RechtsprechungSchätzung bei offener Ladenkasse hat Grenzen Aus dem BMFBMF untersucht Geldwäscherisiken verschiedener Rechtsformen IT-SicherheitAngriff auf meine IT: Was tun? LiteraturStichwortKommentar Digitale Sicherheit (Judith Nink (Hrsg.)) Aus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis Partner-Portal |
17.09.2026