31.03.2026
|
|
Buchführungserleichterungen am Horizont?Editorial des Email-Newsletters 06-2022 vom 30.06.202230.06.2022 ![]() Gerhard Schmidt Die Koalition will bekanntlich ein elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einführen. Da wird ein Aufwand auf die Unternehmen zukommen, gewiss. Doch daran lässt sich auch die Hoffnung auf Erleichterungen knüpfen, wie kürzlich der E-Rechnungsgipfel 2022 zeigte. Rechnungsdaten beispielsweise, die „anzuschauen" der Fiskus bereits Gelegenheit hatte, sollten bei einer Betriebsprüfung später nicht noch ein weiters Mal vorzulegen sein. Die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen könnten reduziert werden oder ganz entfallen, wenn wie in Italien die Rechnungen vom Staat als Dienstleistung für die Unternehmen archiviert werden. Die Verfahren des Rechnungsaustauschs müssten auch nicht mehr dokumentiert werden, denn sie wären in allen Unternehmen weitgehend identisch und damit bekannt. Das Meldesystem könnte so – richtig konzipiert –Digitalisierungsschub und Erleichterung für die Wirtschaft werden. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialHatten Sie schon einmal Straußenkniesehnen auf dem Teller? Elektronische RechnungenNeuer FAQ-Katalog der BStBK zur E-Rechnung DigitalisierungKI in der Steuerberatung: Neuer FAQ-Katalog der BStBK Aus dem BMFReferentenentwurf einer Außenprüfungsordnung (ApO) Aus dem BMFÄnderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) RechtsprechungBGH klärt Tateinheit bei Umsatzsteuer: Voranmeldung und Jahreserklärung künftig separate Taten RechtsprechungZur Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung Fragen und ProblemeFAQ-Katalog der BStBK zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
31.03.2026