04.12.2024
|
Buchführungserleichterungen am Horizont?Editorial des Email-Newsletters 06-2022 vom 30.06.202230.06.2022 Gerhard Schmidt Die Koalition will bekanntlich ein elektronisches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen einführen. Da wird ein Aufwand auf die Unternehmen zukommen, gewiss. Doch daran lässt sich auch die Hoffnung auf Erleichterungen knüpfen, wie kürzlich der E-Rechnungsgipfel 2022 zeigte. Rechnungsdaten beispielsweise, die „anzuschauen" der Fiskus bereits Gelegenheit hatte, sollten bei einer Betriebsprüfung später nicht noch ein weiters Mal vorzulegen sein. Die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen könnten reduziert werden oder ganz entfallen, wenn wie in Italien die Rechnungen vom Staat als Dienstleistung für die Unternehmen archiviert werden. Die Verfahren des Rechnungsaustauschs müssten auch nicht mehr dokumentiert werden, denn sie wären in allen Unternehmen weitgehend identisch und damit bekannt. Das Meldesystem könnte so – richtig konzipiert –Digitalisierungsschub und Erleichterung für die Wirtschaft werden. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBetriebsprüfung bei Kleinunternehmen nur alle 50 Jahre? Aus dem BMFFAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnungspflicht PaketAus der FinanzverwaltungNeue Task Force zur Geldwäschebekämpfung in Schleswig-Holstein (IT-)ManagementBSI veröffentlicht Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland Geschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Aus dem BMFErgebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2023 Aus dem BMF(IT-)ManagementLiteraturVerfahrensdokumentation nach GoBD (Michael Bissinger, Elisa Lutz) Partner-PortalVeranstalter |
04.12.2024