18.03.2024
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Gerhard Schmidt Bis spätestens Ende März sollten die elektronischen Kassen in alle Unternehmen der Bargeldbranche vorschriftsmäßig ausgestattet sein und betrieben werden. Das scheint in der Praxis aber nicht überall der Fall zu sein. Sonst würde das Landesamt für Steuern Niedersachsen nicht Informationen für genau die Unternehmen veröffentlichen, bei denen dies nicht so ist, und der Zentralverband des Deutschen Handwerks zusammen mit weiteren Verbänden Praxishilfen zur Beantragung von Fristverlängerungen bereitstellen. Noch bevor diese Kassenwelle in der Praxis ausgelaufen ist, ist die nächste schon am Anrollen: Der Bundesfinanzminister plant eine Verordnung zur Änderung der aktuellen Kassensicherungsverordnung. Doch keine Angst. Die zweite und mögliche weitere Wellen werden nicht wie bei Corona immer größer, sondern deutlich kleiner. Geht es doch lediglich um Feinjustierungen auf Verordnungsebene und nicht um neue gesetzliche Regelungen. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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18.03.2024