28.03.2024
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Gerhard Schmidt Formate sind die Voraussetzung dafür, dass sich in der digitalen Welt zwei Parteien verständigen können. Sind Formate standardisiert, dann können sich nicht nur zwei Parteien nach bilateraler Formatabsprache verständigen, sondern ganz viele. Alle, die den Formatstandard nutzen. Ganz neu haben wir einen Standard für Kassendaten. Ein Standard mit hohem Nutzen für die Anwender von elektronischen Kassensystemen, schafft er für diese doch Rechtssicherheit und erlaubt einfache Prozesse bei der Administration von Kassendaten. Einfache digitale Prozesse wünscht sich jedes Unternehmen. Mit je weniger unterschiedlichen Formaten ein Unternehmen konfrontiert ist, desto leichter lässt sich der Wunsch erfüllen. Ideal ist ein einziges Format, in dem Daten im Unternehmen verarbeitet werden. Dazu ist es notwendig, dass andere von außen kommende Formate vor der Verarbeitung in genau dieses Inhouse-Format konvertiert werden. Technisch vielfach kein Problem, doch steuerrechtlich auch zulässig? Mit dieser Frage setzten sich die GoBD-Experten diesmal auseinander. In der Frage der Formatkonvertierung wird es noch einigen Diskussions- und Klärungsbedarf geben. Ist der Begriff Format auf der Ebene von semantischen Datenmodellen oder der Ebene von Syntaxen anzusiedeln? Beispielsweise bei der europäischen Norm für eine Kernrechnung, bei der für ein semantisches Datenmodell zwei verschiedene XML-Syntaxen möglich sind. Oder, um bei Rechnungen zu bleiben: Darf eine Rechnung im PDF-Format als PDF gedruckt werden? Selbstverständlich, werden die meisten Unternehmen antworten. PDF bleibt PDF, das hat mit Formatkonvertierung nichts zu tun. Unzulässig! Wird der eine oder andere Leser dieses Newsletters sagen. Dann nämlich, wenn es sich um eine Zugferd-Rechnung handelt. In diesem Fall geht beim Drucken die XML-Datei im Anhang verloren. Und das ist nach GoBD verboten. Kann das ein Unternehmen wissen, das noch nie etwas von Zugferd gehört hat? Und was folgt daraus? Das Thema Formate wird uns bei der digitalen Transformation noch vielfach beschäftigen. Ihr Gerhard Schmidt
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