30.12.2020
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BSI macht Steuer- und WirtschaftspolitikEditorial des Email-Newsletters 06-2018 vom 30.06.201829.06.2018 ![]() Gerhard Schmidt Lange haben wir darauf gewartet, mit welchen Konzepten das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Steuerbetrug mit manipulierten elektronischen Kassen bekämpfen will. Nun wissen wir es. Das BSI hat jüngst geliefert, was der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung bei ihm bestellt hatten: Technischen Richtlinien, die technische Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle eines elektronischen Aufzeichnungssystems festlegen. Was bedeuten die Richtlinien des BSI konkret? Das kann aktuell nicht einmal der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) genau sagen. Seine erste Einschätzung: „Damit dürften die Preise für die Systemumstellung und -projektierung, die notwendigen Dienstleistungen an umrüstbarer Hardware und Software und die Kosten für Zertifizierungen, Verwaltungs- und Prüfungsleistungen in ungewollte Höhen wachsen. Darüber hinaus werden Bauelemente (z.B. zur funktionellen Echtzeitverknüpfung) gefordert, die bisher nicht am Markt erhältlich sind und damit auch als erfahrungslos gelten." Der im Gesetzentwurf zum „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" angegebene Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft von einmalig rund 470 Mio. Euro für die Neuanschaffung und Umstellung der Geräte war ziemlich sicher nicht das zentrale Kriterium des BSI bei der Erarbeitung seiner technischen Richtlinien. Die Kosten für die Unternehmen dürften also höher werden als vom Gesetzgeber gewollt. Und damit macht das BSI nicht nur Steuer- sondern auch Wirtschaftspolitik. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
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