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Wen trifft die Kassennachschau?

Editorial des Email-Newsletters 12-2017 vom 31.12.2017

30.12.2017

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Nun kann es jederzeit passieren: Es klingelt an der Tür und ein Finanzbeamter steht davor zur Kassennachschau. Was wurde über dieses Szenario in den letzten Wochen nicht alles publiziert. Werden künftig am Samstagmorgen die Steuerprüfer in Mannschaftswagen am Wochenmarkt vorfahren und flächendeckend alle Stände heimsuchen? Zulässig wäre es schon, doch auch wahrscheinlich? Zwei Meldungen aus dem aktuellen Pressespiegel helfen bei der Beurteilung weiter.

„Einbußen in Millionenhöhe wegen Personalmangels in der Steuerverwaltung“ heißt es da einmal. Wer zu wenig Personal hat, wird sich sehr genau überlegen, wo er dieses einsetzt. Das macht die Finanzverwaltung auch. Ihr mit vielen Daten gefüttertes Risikomanagementsystem filtert die Unternehmen mit Bargeldgeschäften heraus, bei denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass mit der Kasse nicht alles sauber läuft mit bedenklichem Schaden fürs Steuersäckel. Diese Unternehmen mit einer Kassennachschau zu überraschen, könnte sich lohnen. Doch wird es diese Unternehmen auch überraschen, dass es genau sie trifft und nicht ihren Nachbarn? Eher nicht.

„Döner-Verkäufer prellte das Finanzamt“ heißt es in einer anderen Pressemeldung. Um einen Betrag von rund 500.000 Euro ging es dabei. Wer mehrerer gutgehende Döner-Läden betreibt und seine Kassen sehr großzügig führt, weiß genau, was er da macht und dass er auf der Kandidatenliste für eine Kassennachschau ziemlich weit oben steht. Wer andererseits eine Kasse führt und dabei dem Fiskus gegenüber ein ziemlich gutes Gewissen hat, wird vermutlich nie Bekanntschaft mit der Kassennachschau machen.

Formelle Fallstricke gibt es bei der Ordnungsmäßigkeit einer Kassenführung eine ganze Menge. Günter Hässel beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem korrekten Umgang mit EC-Kartenumsätzen. Nicht jeder formelle Mangel bedeutet auch einen materiellen. Dass die Steuerprüfer hier immer mit dem rechten Augenmaß urteilen, wäre nicht nur bei der Kassennachschau sondern auch bei allen anderen Arten von Nachschauen und Außenprüfungen wünschenswert.

Starten Sie gut in ein erfolgreiches Jahr 2018!

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2017-12: Wen trifft die Kassennachschau?

28.03.2024

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