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Kassenthema erreicht Restaurantkritik

Editorial des Email-Newsletters 08-2016 vom 15.08.2016

15.08.2016

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Ich musste schon schmunzeln, als ich kürzlich im Berliner Tagesspiegel in der Besprechung eines Kudamm-Restaurants las: „Die Rechnung kam zunächst in einer vorläufigen Form. Das korrekte Exemplar mussten wir erst einfordern.“

Was könnte das bedeuten und was daraus folgen? Vier Perspektiven dazu will ich Ihnen anbieten.

Der erfahrene Betriebsprüfer: Ein klassisches Muster für Steuerbetrug mit einer Registrierkasse.

Der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen: Gerade hat eine von uns in Auftrag gegebene Studie ergeben, dass fast vier von fünf Taxiunternehmen in der Stadt Steuern hinterziehen. Daher wollen wir weitere Steuerfahnder und Prüfer einstellen, die sich auf den Kampf gegen Abrechnungsbetrug im Taxigewerbe spezialisieren sollen. Über Betrug mit Registrierkassen in Restaurants haben wir keine Studie … .

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble: Ein vorbildliches Gastronomieunternehmen. Das BMF lehnt eine Belegpflicht grundsätzlich ab, weil diese mit einer zu großen bürokratischen Belastung der Unternehmen verbunden wäre. Wer allerdings einen Beleg will, hat das Recht, einen zu bekommen. In diesem Sinne hat das Restaurant völlig korrekt gehandelt.

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans wie er in der Wirtschaftswoche zitiert wird: „Wer bei Steuerbetrug zulasten der Allgemeinheit die Augen zudrückt, stellt jeden ehrlichen Unternehmer als Deppen hin.“

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2016-08: Kassenthema erreicht Restaurantkritik

18.03.2024

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