30.12.2020
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![]() Gerhard Schmidt Alle wollen Bürokratieabbau. Die Finanzverwaltung in ihrem Konzeptentwurf "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" (siehe Newsletter 11-2014). Das Bundeskabinett in „Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ (siehe Newsletter 12-2014). Und die Wirtschaft im "DIHK-Bürokratie-Radar" (siehe aktueller Newsletter). Stellen wir die beiden folgenden Zitate aus zwei der genannten Papiere einander gegenüber, so ist praktisch nicht zu erkennen, woher diese stammen, aus Politik, Wirtschaft oder Verwaltung. „Die wesentlichen Handlungsfelder der Verfahrensmodernisierung sind eine größere Serviceorientierung der Steuerverwaltung, eine stärkere Unterstützung der Arbeitsabläufe durch die Informationstechnologie (IT) und strukturelle Verfahrensanpassungen. Von den Möglichkeiten eines zielgenaueren Ressourceneinsatzes sollen alle am Verfahren Beteiligten gleichermaßen profitieren.“ „Steuerliche Betriebsprüfungen spätestens 5 Jahre nach Veranlagungsjahr durchführen, Aufbewahrungspflichten verkürzen und Buchführung vereinfachen“. Für die Vergangenheit stellt der DIHK allerdings fest: 2010 hatte die Wirtschaft 71 Antibürokratie-Vorschläge vorgelegt, von denen 62 heute noch relevant sind. Hiervon haben es erst 15, also etwa ein Viertel, ins Ziel geschafft. 28 der Ideen (45 Prozent) sind weiterhin hochaktuell und sollten sofort umgesetzt werden. Wird angesichts der vielen guten Vorsätze in Politik und Verwaltung 2015 das Jahr des Bürokratieabbaus? Bürokratieabbau ist schließlich die wohl eleganteste Art, den Wählern Wohltaten zu spendieren ohne das Staatssäckel damit zu belasten. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
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