30.12.2020
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![]() Gerhard Schmidt Verwundert reibe ich mir die Augen. Wir starten ins elfte Jahr GDPdU und dann taucht in der Gruppe "Elektronische Steuerprüfung" bei XING plötzlich eine Diskussion (siehe dort) auf über ein ERP-System, das Stammdaten überschreibt und nicht wie von den GDPdU gefordert historisiert verwaltet. Irritiert frage ich mich: Warum fällt das in einem Unternehmen erst jetzt auf? Was ist mit den Kunden des ERP-Herstellers los, dass sie es sich ein Jahrzehnt gefallen lassen, mit einem nicht-gdpdu-fähigen System arbeiten zu müssen? Warum zeigt ein ERP-Hersteller Compliance-Anforderungen wie den GDPdU jahrelang einfach die kalte Schulter? Was war bei den Anwendern dieses ERP-Systems bei Außenprüfungen los? Hat da niemals ein Betriebsprüfer Druck gemacht oder hat ihn das gar nicht interessiert? Völlig zu Recht weist ein Diskussionsteilnehmer bei XING darauf hin, dass die Historisierung im GDPdU-Kontext nicht nur eine Frage der steuerlich relevanten Daten ist, sondern auch eine Frage der Verfahrensdokumentation. Da dürfte es mit der Rekonstruktion der Verfahrensvergangenheit eines Unternehmens noch viel finsterer aussehen, als bei den ERP-Stammdaten. Die elektronische Historisierung ist in bestimmten Fällen (wie den genannten) ein Preis, den der bezahlen muss, der vom Abschied vom Papierdokument hin in die rein elektronische Welt profitieren möchte. Die Datenhaltung in der elektronischen Welt ist auf eine Historisierung oft nicht vorbereitet. Doch darauf auch zukünftig verzichten? Das Risiko, dem Finanzamt geschichtsvergessen gegenüberzutreten, sollte jedem Unternehmen bewusst sein. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
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