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Elektronische Kasse

DIHK mach Verbesserungsvorschläge zum "Kassengesetz"

08.10.2025

Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ("Kassengesetz") wurden den Betrieben hierzulande verschiedene Pflichten auferlegt, die diese zunehmend belasten. Das zeigt eine aktuelle Befragung der IHK-Organisation. Nach Auffassung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ist es daher an der Zeit, die bestehenden Maßnahmen grundlegend zu überprüfen. So zählt die Bonpflicht an der Ladenkasse zu den verzichtbaren bürokratischen Hürden. Die DIHK hält zielgenau und effizient wirkende Maßnahmen für nötig.

Die DIHK hat eine Reihe von Vorschlägen entwickelt, wie sich die gemeinsamen Ziele besser erreichen lassen:

  • Zunächst sollten die bisherigen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

  • Die TSE-Pflicht sollte nur dort gelten, wo risikobehaftete Sachverhalte vorliegen.

  • Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Streichung der Belegausgabepflicht sollte möglichst rasch umgesetzt werden.

  • Zum elektronischen Meldeverfahren für Kassen bestehen immer noch Rechtsunsicherheiten, die es rasch zu klären gilt. Zudem muss eine komplikationslose Datenübermittlung gewährleistet werden.

  • Kein Zwang zum Einsatz von elektronischen Kassensystemen: Kleinere Betriebe sollten auch weiterhin die Möglichkeit zur Führung einer manuellen Kasse ohne technische Geräte sogenannte offenen Ladenkasse haben, weil es keine Evidenz dafür gibt, dass diese per se anfälliger für Betrug sind. In diesen Fällen mit geringeren Umsätzen sollten Plausibilitätskontrollen der von den Betrieben eingereichten Steuererklärungen und Stichproben der Finanzämter reichen, um ein eventuelles Fehlverhalten zu vermeiden.

  • Um den Zeit- und Personalaufwand von Finanzverwaltung und Unternehmen gleichermaßen zu schonen, sollten anstelle von Einzelfallprüfungen Systemprüfungen vorgenommen werden, am besten unmittelbar nach dem Steuerjahr. Dabei sollten die Finanzbehörden die fortschreitende Digitalisierung nutzen, betrugsanfällige Sachverhalte gezielt und risikoorientiert zu identifizieren.


Weitere Informationen und Ergebnisse der Unternehmensbefragung

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31.10.2025

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