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BSI aktualisiert Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme

28.02.2018

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 Kassensicherungsverordnung  im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems in einer Version 1.0.1 überarbeitet.

Auf die überarbeitet Version hat das BMF in einem Schreiben vom 28.01.2019 hingewiesen: 

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer
Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik;
„BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische
Aufzeichnungssysteme, Version 1.0.1"; „BSI TR-03151 Secure Element API (SE API),
Version 1.0.1"; „BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der
Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2019"

Die Technischen Richtlinien wurden auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht:

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BSI aktualisiert Anforderungen an tech­ni­sche Si­cher­heits­ein­rich­tung für elek­tro­ni­sche Auf­zeich­nungs­sys­te­me

02.10.2024

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