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BSI-Richtlinie für Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

BMF-Schreiben vom 26. Juli 2021 - IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :002 -

26.07.2021

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt.

Die Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung finden sich auf der BSI-Seite unten unter Teil 2.

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BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

28.03.2024

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