27.11.2025
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Im von der Datev herausgegebenen "Trialog - Magazin für erfolgreiche Unternehmen und Selbständige" erschien Mitte Dezember unter der Überschriift "Bonpflicht und TSE: Ein Kassen-Update" eine gute Zusammenfassung der Regelungen, die ab Beginn des Jahres 2020 für elektronische Kassensysteme gelten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019 keine Fristverlängerung bedeutet. Alle technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen.© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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27.11.2025