17.09.2026
|
|
Im von der Datev herausgegebenen "Trialog - Magazin für erfolgreiche Unternehmen und Selbständige" erschien Mitte Dezember unter der Überschriift "Bonpflicht und TSE: Ein Kassen-Update" eine gute Zusammenfassung der Regelungen, die ab Beginn des Jahres 2020 für elektronische Kassensysteme gelten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019 keine Fristverlängerung bedeutet. Alle technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen.© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialRechtsprechungBei einer Schätzung sind betriebsinterne Daten vorrangig RechtsprechungSchätzung bei offener Ladenkasse hat Grenzen Aus dem BMFBMF untersucht Geldwäscherisiken verschiedener Rechtsformen IT-SicherheitAngriff auf meine IT: Was tun? LiteraturStichwortKommentar Digitale Sicherheit (Judith Nink (Hrsg.)) Aus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis Partner-Portal |
17.09.2026