24.08.2026
|
|
Im von der Datev herausgegebenen "Trialog - Magazin für erfolgreiche Unternehmen und Selbständige" erschien Mitte Dezember unter der Überschriift "Bonpflicht und TSE: Ein Kassen-Update" eine gute Zusammenfassung der Regelungen, die ab Beginn des Jahres 2020 für elektronische Kassensysteme gelten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019 keine Fristverlängerung bedeutet. Alle technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen.© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungPilotprojekt "Express-Betriebsprüfung" in Sachsen Aus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis RechtsprechungAußenprüfung trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig RechtsprechungVorsteuerabzug: Wann Rechnungen rückwirkend berichtigt werden können Aus dem BMFAktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität Partner-Portal |
24.08.2026