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Zöller & Partner und Dr. Ivo Geiss:
Fragen und Antworten zur GDPdU

Die Zöller & Partner GmbH hat zusammen mit dem Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ivo Geiss im September 2003 einen aktuellen Fragen- und Antworten-Katalog veröffentlicht.




Übersicht über die Fragen

I. Einleitung und rechtliche Grundlagen

  • Welche Gesetze haben sich denn geändert?
  • Was bedeutet GDPdU?
  • Seit wann gelten die neuen Regeln?
  • Woher bekommt man die GDPdU?



II. Steuerrelevante Daten

  • Um welche Daten geht es?
  • Für welche Steuerprüfungen gelten die neuen Regelungen?
  • Welche Daten sind denn steuerrelevant?
  • Wie lange müssen die Unterlagen archiviert werden?
  • Was ist mit Daten, die vor dem 1.1.2002 entstanden sind?
  • Muss das alte EDV-System am Leben gehalten werden?
  • Was wird im Detail bei einer Betriebsprüfung geprüft?
  • Kann ich die steuerrelevanten Daten nach einem endgültigen Prüfungsbescheid wieder löschen?



III. Zugriff auf steuerrelevante Daten

  • Sind bestimmte Speichermedien bei der Datenträgerüberlassung vorgeschrieben?
  • Was bedeutet „maschinell verwertbare Datenträger" bei der Datenträgerüberlassung?
  • Besteht ein Verwertungsverbot für versehentlich überlassene Daten? (Quelle: BMF)
  • Bei der Zugriffsmethode Z3 müssen die Daten dem Betriebsprüfer zur Verfügung gestellt werden. Bei uns fallen täglich ca. 2 GB steuerrelevante Daten an. Kann ein Prüfer trotzdem die Bereitstellung verlangen? Wo ist die Grenze?
  • Meine Buchhaltungssoftware bietet die Möglichkeit zum Datenexport nur über ein kostenpflichtiges Zusatzmodul. Was muss ich tun? Bin ich zum Kauf verpflichtet?
  • Beim unmittelbaren Zugriff des Betriebsprüfers auf unsere Systeme könnte es zu Datenverlusten oder Abstürzen kommen. Wer haftet für Produktionsausfälle beim unmittelbaren Zugriff?
  • Wie weit hat die Unterstützung bei der Einweisung der Betriebsprüfer zu gehen?
  • Beim Datenzugriff kann ein Betriebsprüfer auch Daten einsehen, die außerhalb des Prüfungszeitraums liegen. Ist dies zulässig?
  • Was macht der Betriebsprüfer am Ende der Prüfung mit den bereitgestellten Daten?



IV. Formate und sonstige technischen Fragestellungen

  • Was sind originär digitale Unterlagen?
  • Laut GDPdU sind das TIF- und das PDF-Format nicht mehr zur Speicherung zugelassen? Wie kann muss ich das verstehen? Welche Auswirkungen hat dies auf mein DMS?
  • Was ist mit maschineller Auswertbarkeit gemeint?
  • Welche Anforderungen müssen die archivierten Dokumente erfüllen?
  • Sind bestimmte Speichermedien bei der Speicherung vorgeschrieben?
  • Müssen E-Mails archiviert werden?
  • Was ist mit Edifact-Daten?
  • Speicherung der Druckdatei zusätzlich zur EDI-Datei (Quelle: BMF)
  • Was ist mit Druckspools?
  • Müssen MS Office-Dokumente archiviert werden?
  • Verknüpfung von Nummernkreisen zu ihren Bedeutungen (Quelle: BMF)
  • Wenn wir dem Betriebsprüfer unsere Daten bereitstellen, woher kennt dieser die Inhalte und Bedeutung der einzelnen Felder und die Verknüpfungen der unterschiedlichen Tabellen?



V. Produkt und Lösungen

  • Gibt es GDPdU-konforme Technologien?
  • Gibt es GDPdU-konforme Produkte / Archivsysteme?
  • Was ist ein auswertbares Archivsystem?
  • Sind Systeme auf Basis von Volltextdatenbanken nicht in der Lage, die neue AO zu erfüllen?
  • Wer oder was ist IDEA?
  • Wir setzen DATEV im Rechenzentrumsbetrieb für unsere Lohnbuchhaltung ein. Gibt es hier Empfehlungen?
  • Wir haben SAP R/3 im Einsatz. Gibt es hier eine Liste von steuerrelevanten Daten?
  • Unsere Buchhaltung haben wir komplett an Dritte outgesourced. Was muss ich tun, um den Anforderungen der GDPDU gerecht zu werden?
  • Welche Auswirkungen haben die Anforderungen der GDPdU auf eine vorhandene Verfahrensdokumentation?
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Zöller & Partner und Dr. Ivo Geiss: Fragen und Antworten zur GDPdU

28.03.2024

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