02.10.2024
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Stellungnahme zu "Formeller Buchführungsmangel bei SAP-Anwender"Bezug: Prüferkritik "Formeller Buchführungsmangel bei SAP-Anwender" vom Mai 2007
Von Rainer Böhle
Rainer Böhle (rainer.boehle@ewe.de) ist Gruppenleiter System- und DV-Koordination, Abteilung Finanz- und Rechnungswesen der EWE AG.
Ich bin Modulbetreuer FI für ein großes SAP-System
mit vielen Buchungskreisen. Das Thema der Gegenkontenanzeige ist mir bekannt.
Aus meiner langjährigen Erfahrung heraus möchte ich zu dem von einer
interessierten Person zum Problem erhobenen Tatbestand Stellung nehmen, dass in
DART-Extrakten und damit in View-Dateien, die einem Prüfer überlassen werden,
kein Gegenkonto ausgeben wird.
Aus der Schilderung der Person ergeben sich folgende Eckpunkte:
Da ein FI-Beleg aus bis zu 999 Zeilen bestehen kann, gibt es "das" Gegenkonto nicht . Prinzip-Beispiel: Welches Gegenkonto erwartet der Prüfer, wenn er ausgehend von der Einzelpostenliste des Kontos 5 das Gegenkonto sucht? Es liegt keine 1:1-Beziehung von Soll- und Haben-Konto vor, wie sie vielleicht anderen Buchführungssystemen zu eigen ist. Ich vermute, dass ihm mit der Angabe von sieben Kontonummern in meinem Beispiel nicht gedient wäre. Nur die Zusammenschau der Buchungszeilen 1-4 und 6-7 bietet mit der Buchungszeile 5 wieder das vollständige Bild des Belegs. Die Anzeige des Gegenkontos in den Online-Transaktionen mag den Prüfer auf´s Glatteis geführt haben. Hinzuweisen ist darauf, dass dort je nach vom Systembetreuer gewählter Einstellung eine Auswahl getroffen wird, welches Konto als "Gegenkonto" gezeigt werden soll:
Vielleicht lässt sich das Problem des Prüfers einfach lösen: Der Prüfer möge für seine Suche nach Gegenkonten einen anderen Datenbestand auswerten, der in den DART-Extrakten vorliegt und der ihm mittels einer View einfach zugänglich gemacht werden kann: Finanzbuchhaltungsbelege des Untersuchungszeitraums = Segment TXW_FI_POS. Auf dieser Datenbasis kann IDEA mit entsprechender JOIN-Bedingung die Gegenkonten auswerten. Der Vorwurf des Prüfer geht also fehl und wird durch den Umfang an GDPdU-Funktionen eines gewarteten SAP-Systems vollständig entkräftet. Zum Schluss einige grundsätzlichen Überlegungen zum Inhalt der veröffentlichten Prüfungsfeststellung:
Es bleibt mir verschlossen, warum der Prüfer in seiner Prüfungsfeststellung so weit ausholt und Selbstverständlichkeiten aufführt, die mit seinem Problem objektiv in keiner Beziehung stehen. Das Datenmodel der SAP-Datenbank und die grundsätzlichen Strukturinformationen eines SAP-Systems sollten dem Prüfer aus SAP-Schulungen bekannt sein, die die Finanzverwaltung für Prüfer anbot/noch anbietet. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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