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Der elektronische Rechnungsaustausch im Lichte der GoBDAusgewählte Hinweise für die UnternehmenspraxisVon Stefan Groß, Stefan Heinrichshofen, Bernhard Lindgens27.05.2015 Stefan Groß Stefan Heinrichshofen Bernhard Lindgens Der Beitrag illustriert wesentliche Aspekte der GoBD aus Sicht der Praxis und soll dazu beitragen, die Anforderungen der GoBD in Bezug auf den elektronischen Rechnungsaustausch umzusetzen. Unter wesentlicher Bezugnahme auf die Rechnungseingangsseite wird auf folgende Anforderungen eingegangen: Zeitgerechte Erfassung und Belegsicherung von elektronischen Rechnungen, Digitalisierung von Papierrechnungen, Rechnungseingangsprüfung, Gewährleistung der Unveränderbarkeit, Anforderung an die Aufbewahrung, Datenzugriff (Bereitstellung) sowie Nachvollziehbarkeit und Verfahrensdokumentation. Eine Kurzfassung des Beitrags ist separat als "12 Regeln zum GoBD-konformen Austausch elektronischer Rechnungen" erschienen.Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die umsatzsteuerlichen Vorgaben für den elektronischen Rechnungsaustausch neu gefasst. Im Ergebnis erfolgte damit eine Gleichstellung der elektronischen Rechnung mit der papierbasierten Rechnung, was auch dem Tenor des hierzu gesondert ergangenen BMF-Schreibens vom 2. Juli 2012 entspricht. Mit dem Schreiben vom 14. November 2014, den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)", hat das BMF nun dargelegt, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung grundsätzlich an IT-gestützte Prozesse – zu denen auch der elektronische Rechnungsaustausch zählt – zu stellen sind. Die Unternehmenspraxis sollte dabei die Anforderungen der GoBD in Bezug auf den elektronischen Rechnungsaustausch beachten und diese umsetzen. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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