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Stefan Groß

Der elektronische Rechnungsaustausch im Lichte der GoBD

Ausgewählte Hinweise für die Unternehmenspraxis

Von Stefan Groß, Stefan Heinrichshofen, Bernhard Lindgens

27.05.2015

Stefan Groß

Stefan Groß
Stefan Groß, Steuerberater und Certified Informations Systems Auditor (CISA) ist Partner von Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München. Er beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit den steuerrechtlichen und verfahrenstechnischen Umfeld der elektronischen Steuerprüfung. Er ist Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR).

Stefan Heinrichshofen

Stefan Heinrichshofen
Stefan Heinrichshofen ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater bei Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München.

Bernhard Lindgens

Bernhard Lindgens
Bernhard Lindgens war von 1987 bis 2002 im Bundesministerium der Finanzen für den EDV-Einsatz in der Steuerfahndung zuständig. Seit 2002 ist er im Bundeszentralamt für Steuern im Bereich Betrugsbekämpfung tätig.

Der Beitrag illustriert wesentliche Aspekte der GoBD aus Sicht der Praxis und soll dazu beitragen, die Anforderungen der GoBD in Bezug auf den elektronischen Rechnungsaustausch umzusetzen. Unter wesentlicher Bezugnahme auf die Rechnungseingangsseite wird auf folgende Anforderungen eingegangen: Zeitgerechte Erfassung und Belegsicherung von elektronischen Rechnungen, Digitalisierung von Papierrechnungen, Rechnungseingangsprüfung, Gewährleistung der Unveränderbarkeit, Anforderung an die Aufbewahrung, Datenzugriff (Bereitstellung) sowie Nachvollziehbarkeit und Verfahrensdokumentation. Eine Kurzfassung des Beitrags ist separat als "12 Regeln zum GoBD-konformen Austausch elektronischer Rechnungen" erschienen.

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die umsatzsteuerlichen Vorgaben für den elektronischen Rechnungsaustausch neu gefasst. Im Ergebnis erfolgte damit eine Gleichstellung der elektronischen Rechnung mit der papierbasierten Rechnung, was auch dem Tenor des hierzu gesondert ergangenen BMF-Schreibens vom 2. Juli 2012 entspricht. Mit dem Schreiben vom 14. November 2014, den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)", hat das BMF nun dargelegt, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung grundsätzlich an IT-gestützte Prozesse – zu denen auch der elektronische Rechnungsaustausch zählt – zu stellen sind. Die Unternehmenspraxis sollte dabei die Anforderungen der GoBD in Bezug auf den elektronischen Rechnungsaustausch beachten und diese umsetzen.

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Groß, Heinrichshofen, Lindgens: Der elektronische Rechnungsaustausch im Lichte der GoBD

02.10.2024

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