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Erläuterungen Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungsstellung

31.01.2012

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU hat am 20.12.2011 "Erläuterungen Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungsstellung und zur Richtlinie 2010/45/EU" in offizieller deutscher Sprachfassung veröffentlicht. Die Veröffentlichung mehr als ein Jahr vor Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften soll dazu dienen, eine einheitlichere rechtliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu fördern und Unternehmen die Informationen zu liefern, die sie benötigen, um sich rechtzeitig an die neuen Regelungen anpassen zu können.

Hintergrund der Erläuterungen

Erläuterungen sollen EU-Rechtsvorschriften – in diesem Fall in erster Linie die Rechnungsstellungsrichtlinie (2010/45/EU) – besser verständlich machen. Ihre Veröffentlichung mehr als ein Jahr vor Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften dient dazu, eine einheitlichere rechtliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu fördern und Unternehmen die Informationen zu liefern, die sie benötigen, um sich rechtzeitig an die neuen Regelungen anpassen zu können.

Die Erläuterungen sind kein Ersatz für die Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses oder für eine Durchführungsverordnung, die beide eigenständige Funktionen im Gesetzgebungsprozess erfüllen.

Was steht in den Erläuterungen?

Die Erläuterungen sind als Orientierungshilfe gedacht, die dazu verwendet werden kann, die Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungsstellung zu verdeutlichen. Sie enthalten eine Mischung aus praktischen Tipps und Verständnishilfen zu bestimmten in den Artikeln vorkommenden Aspekten.

Besonderheiten der Erläuterungen

An den Erläuterungen haben viele Gruppen mitgewirkt

Obwohl sie von der Generaldirektion Steuern und Zollunion zur Veröffentlichung auf ihrer Website herausgegeben werden, sind die Erläuterungen das Ergebnis von Erörterungen mit den Mitgliedstaaten und mit Unternehmen.

Die Mitgliedstaaten trugen bei einem Fiscalis-Seminar zum Thema Rechnungsstellung im Februar 2011 in Malta und im Rahmen der Diskussionen im Mehrwertsteuerausschuss zu den Erläuterungen bei. Die Ansichten der Wirtschaft wurden durch die Einrichtung einer Ad-hoc-Unternehmensgruppe repräsentativer europäischer Organisationen eingeholt. Spezifische Antworten zur elektronischen Rechnungsstellung kamen vom Europäischen Komitee für Normung (CEN).

Die Erläuterungen sind nicht rechtsverbindlich,

sondern lediglich als praktischer und informeller Leitfaden zu sehen, der erläutert, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Generaldirektion Steuern und Zollunion anzuwenden sind. Sie geben weder die Auffassungen der Kommission wider, noch ist die Kommission in irgendeiner Weise durch die in den Erläuterungen vertretenen Haltungen gebunden.

Da die Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungstellung in eine Richtlinie gefasst wurden, sind die einzelnen Mitgliedstaaten für ihre Umsetzung in nationales Recht und ihre ordnungsgemäße Anwendung in ihrem Gebiet verantwortlich.

Infolgedessen und aufgrund des Subsidiaritätsprinzips tragen die nationalen Steuerverwaltungen die Hauptverantwortung dafür, die Steuerpflichtigen über die Auslegung und Anwendung der Vorschriften zu unterrichten.

Es ist daher zu erwarten, dass die Mitgliedstaaten eigene Leitlinien zur Anwendung der neuen Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungsstellung erarbeiten. Eine Liste mit den Internetadressen der Steuerbehörden in den Mitgliedstaaten, auf denen möglicherweise nationale Leitlinien veröffentlicht werden, findet sich hier.

Die Erläuterungen sind nicht erschöpfend.

Es werden nur bestimmte Aspekte der Rechnungsstellung aufgegriffen, zu denen erläuternde Hinweise als hilfreich angesehen wurden, entweder weil es sich um neue Bestimmungen in der Richtlinie 2010/45/EU handelt oder weil bestehende Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie als erklärungswürdig galten.

Die Erläuterungen werden fortlaufend überarbeitet.

Sie sind kein fertiges Produkt, sondern geben den Wissens- und Erfahrungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Es ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung, die Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses und die tägliche Praxis die hier aufgeführten Ansichten mit der Zeit ergänzen werden.

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EU: Erläuterungen Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungsstellung

02.10.2024

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