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Merksätze des Bitkom zum elektronischen Rechnungsaustausch

12.07.2012

Der BITKOM e.V. hat die wichtigsten Regelungen sowie Fragestellungen zur elektronischen Rechnung in 10 Merksätzen zusammenfasst. Es wird dabei auf dem aktuellen Stand unter Berücksichtigung des am 2. Juli 2012 veröffentlichten BMF-Schreibens zur »Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011« abgestellt.

Merksätze

  1. Alle Rechnungen sind gleich zu behandeln

  2. Elektronische Rechnungen sind technologieneutral

  3. Authentizität und Integrität sind zu gewährleisten

  4. Signatur und EDI sind weiterhin möglich

  5. Jede Rechnung muss lesbar sein

  6. Jede Rechnung muss die Pflichtangaben enthalten

  7. Jede Rechnung muss aufbewahrt werden

  8. Papierrechnungen dürfen digitalisiert werden

  9. Die Vorgänge müssen nachvollziehbar sein (Dokumentation)

  10. Elektronische Rechnungen unterliegen dem Recht auf Datenzugriff
    (Umsatzsteuer-Nachschau und GDPdU)



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