28.03.2024
|
Gewerkschaft ver.di sieht erhebliche Vollzugsdefizite bei der Kontrolle einer gleichmäßigen BesteuerungIn einer Stellungnahme zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen gemäß § 3 BpO 2000 (Betriebsprüfungsordnung) kritisiert die Gewerkschaft ver.di die Empfehlungen, die von einer Arbeitsgruppe aus den Referatsleitern der Länder sowie Vertretern des Bundesfinanzministeriums im November 2005 vorgelegt wurden. Aus gewerkschaftlicher Sicht darf sich die Prüfungsrelevanz von steuerlich geführten Betrieben nicht nach Parametern richten, die sich an dem vorhandenen Personal in den Betriebsprüfungsstellen und dem länderspezifisch ausgeprägten Interesse an eigenen Steuerquellen orientieren. In Zeiten leerer Haushaltskassen sei eine gleichmäßige Prüfungsdichte auf hohem Niveau eine haushaltspolitische Verpflichtung. Einige Bundesländer hätten inzwischen eingeräumt, dass sie wegen fehlenden Personals nicht mehr in der Lage seien, die Vorgaben der BpO zur Anschlussprüfung bei Großbetrieben zu erfüllen. Dazu kommen Vollzugsdefizite der Steuerverwaltung, die maßgeblich auf dem Partikularismus der Länderverwaltungen im Rahmen des Steuerföderalismus zurückzuführen seien.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialVon der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung Aus dem BMFLeitfädenGoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 4.2 Aus dem BMFAus dem BMFAEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasst Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielte 2023 Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro RechtsprechungBFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch RechtsprechungOrdnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs Aus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? Partner-PortalVeranstalter |
28.03.2024