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Baden-Württemberg verbessert Betriebsprüfung für mittelständische und große Betriebe

 

20.10.2014

Der baden-württembergische Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid will die Prüfung mittelständischer und großer Betriebe durch die Finanzverwaltung optimieren. Mit dem neuen Projekt „Zeitnahe Betriebsprüfung“ soll die Prüfungspraxis für Wirtschaft und Verwaltung effizienter gestaltet werden.

Ab Januar 2015 sollen in Unternehmen ab zehn Millionen Euro Jahresumsatz kürzere und aktuellere Zeiträume geprüft sowie die Dauer der Betriebsprüfung verkürzt werden können. 2013 erbrachte ein Betriebsprüfer in Baden-Württemberg durchschnittliche Mehrergebnisse von rund 1,5 Millionen Euro.

„Eine gute Finanzverwaltung bedeutet immer auch mehr Steuergerechtigkeit. Unser Konzept der zeitnahen Betriebsprüfung ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie Steuerverwaltung und Wirtschaft die Besteuerungspraxis gemeinsam optimiert haben“, sagte Finanzminister Schmid. „Die zeitnahe Betriebsprüfung rechnet sich für Steuerzahler und Wirtschaft. Die landesweite Einführung dieser neuen Praxis kann sowohl Steuermehreinnahmen erbringen als auch den Aufwand von Unternehmen für die Betriebsprüfung reduzieren“, so Schmid.

Ziel ist es vor allem, die Zeitspanne zwischen den zu prüfenden Steuerjahren und dem Prüfungszeitpunkt zu verkürzen sowie die Zahl der zu prüfenden Jahre und die Prüfungsdauer zu verringern. Unternehmen erhalten dadurch nicht nur frühere Rechts- und Planungssicherheit, sondern auch frühere finanzielle Sicherheit über die zu zahlenden Steuern. Zudem kann die Zinsbelastung aus Steuernachforderungen reduziert werden. Denn wenn eine Prüfung zu Nachzahlungen führt, sind diese mit dem gesetzlich vorgesehenen Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr zu verzinsen.

Das Konzept kann bei rund 8.400 Unternehmen mit Jahresumsätzen von mehr als zehn Millionen Euro zur Anwendung kommen. Weil unter Compliance-Gesichtspunkten nicht jeder Betrieb für das Konzept geeignet ist, ermitteln die Prüfer im Vorfeld die Unternehmen, bei denen es umgesetzt werden kann. Zur Straffung des Prüfungsablaufs werden konsequent Prüfungsschwerpunkte gebildet. Bei Konzernen erstellen die Betriebsprüfer vor Prüfungsbeginn gemeinsam mit dem Unternehmen eine Planung über den zeitlichen Ablauf der Prüfung. Zudem sollen die Unternehmen stärker in die Prüfung eingebunden werden. Darunter fallen beispielsweise, dass die Unternehmen einen festen Ansprechpartner für die Prüfung benennen, dass den Prüfern bereits bei Prüfungsbeginn der Datenzugriff gewährt wird oder dass für die Beantwortung von Prüfungsfragen feste Fristen vereinbart werden. Diese Rahmenbedingungen werden in einer gemeinsamen Absichtserklärung festgehalten, die eine Selbstverpflichtung für beide Seiten darstellt.

Grundlage für die Einführung sind die positiven Erfahrungen aus Pilotprojekten der baden-württembergischen Finanzverwaltung. Bei Pilotversuchen der „Zeitnahen Betriebsprüfung“ stieg die Aktualität der geprüften Jahre, verkürzten sich die Prüfungszeiträume und verbesserte sich der Prüfungsturnus. Durch die Prüfung kürzerer und damit aktuellerer Zeiträume wurde auch die Dauer einer einzelnen Betriebsprüfung verringert. In einem Pilotversuch der Konzernprüfung sank die Prüfungsdauer um rund 17 Prozent, das heißt, im Vergleich zur herkömmlichen Praxis wurden 1.400 Prüfertage weniger benötigt. Zudem erbrachten die Betriebsprüfer bei den Pilotämtern der Betriebsprüfungshauptstellen rund zehn Prozent höhere Mehrergebnisse.

(Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vom 20.10.2014)

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28.03.2024

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