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Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung

BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 - III C 5 - S 7429-b/21/10003 :001 -

22.02.2022

Durch Artikel 12 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wurde § 25f UStG zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung zum 1. Januar 2020 neu eingeführt. Durch das Schreiben wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass um zwei Abschnitte ergänzt: Abschnitt 25f.1. UStAE Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung; Abschnitt 25f.2. Auswirkungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte.

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Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG)

02.10.2024

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