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Übergangsregelung für Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung

BMF-Schreiben vom 03.05.2021 - IV A 4 - S 0319/21/10001 :001 -

26.02.2021

Mit dem BMF-Schreiben wird aufgrund der geplanten Änderung der KassenSichV und zur Vermeidung einer nur vorübergehenden Aufrüstung von Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung die Pflicht zur Aufrüstung dieser Systeme bis zum Inkrafttreten der Änderung der KassenSichV suspendiert.

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Über­gangs­re­ge­lung bis zur Auf­nah­me von Kas­sen- und Park­schein­au­to­ma­ten der Parkraum­be­wirt­schaf­tung so­wie La­de­punk­te für Elek­tro- oder Hy­brid­fahr­zeu­ge in die Aus­nah­me­tat­be­stän­de der Kas­sen­si­che­rungs­ver­ord­nung

28.03.2024

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