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BMF-Schreiben zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers

BMF-Schreiben vom 13. Juli 2020 - III C 2 - S 7280-a/19/10001 :001 -

13.07.2020

Die Finanzverwaltung hat ihre Aussagen zur postalischen Erreichbarkeit des Rechnungsausstellersan die Rechtsprechung des BFH angepasst und den UStAE entprechend geändert. Ebenso für die Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer.

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Postalische Erreichbarkeit des Rechnungsausstellers sowie Identität von Rechnungsaussteller und Leistungserbringer

02.10.2024

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