07.03.2025
|
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2025BMF-Schreiben vom 21. Januar 2025 - IV D 3 -S 1547/00006/006/02421.01.2025 Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.
© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBürokratieaufbau bei der Steuercloud Aus dem BMFAus dem BMFÄnderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) Veranstaltungen20 Jahre Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse UnterhaltungSchwarzgeld - Steuerfahnder Josi Bachler ermittelt (Gerhard Levy) Geschenkidee"Nur der Kaffee sollte Schwarz sein - Ihre Steuerfahndung" RechtlichesPositionspapier der BStBK zum Einsatz von Tax CMS in Betriebsprüfungen RechtsprechungAuftragsprüfung bei einem Steuerberater Aus dem BMFFragen und Antworten zum Kassengesetz LiteraturGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
07.03.2025