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Be­kannt­ma­chung ei­nes Hin­wei­ses auf die Ver­öf­fent­li­chung ge­än­der­ter Tech­ni­scher Richt­li­ni­en des Bun­des­am­tes für Si­cher­heit in der In­for­ma­ti­ons­tech­nik

BMF-Schreiben vom 31. Januar 2020 - IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :001 -

31.01.2020

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.

Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:

“BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2020“

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Ge­än­der­ter Tech­ni­sche Richt­li­ni­en des Bun­des­am­tes für Si­cher­heit in der In­for­ma­ti­ons­tech­nik

28.03.2024

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