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Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Entwurf)Entwurf eines BMF-Schreibens
15.03.2012 Das BMF hat im Februar 2012 den Entwurf eines Schreibens "Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011" den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Neben der zentralen Aussage "Ist der Nachweis erbracht, dass die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG gegeben sind, kommt der Frage der Durchführung des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens in dem konkreten Einzelfall keine eigenständige Bedeutung mehr zu und kann insbesondere nicht mehr zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen." wird klargestellt, dass eine Verletzung von Aufbewahrungspflichten keinen Einfluss auf das Recht zum Vorsteuerabzug haben. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Schreiben erfolgt nach seiner Veröffentlichung.
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