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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025

BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 - III C 2 - S 7287-a/00019/007/243 -

15.10.2025

Seit dem 1. Januar 2025 ist – begleitet von Übergangsvorschriften – bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Ein erstes BMF-Schreiben zu dem Thema wurde am 15. Oktober 2024 veröffentlicht. Das schon damals angekündigte zweite BMF-Schreiben liegt nun ebenfalls vor.

Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft wurde am 25. Juni 2025 bereits der Entwurf des Schreibens veröffentlicht, um der Wirtschaft zu ermöglichen, über deren Verbände bereits in einem frühen Stadium Stellung nehmen zu können.

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31.10.2025

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