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Geänderte technische Richtlinien für elektronische Aufzeichnungssysteme

BMF - Schreiben vom 24. Februar 2022 - IV A 4 - S 0316-a/19/10012 :003

24.02.2022

Das Bundesamt f Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems berarbeitet.

Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verfentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:

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Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung von Ergänzungen zu den Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

02.10.2024

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