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Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen EU-Amtssprachen

BMF-Schreiben vom 17. September 2025 - III C 2 - S 7290/00003/003/013 -

17.09.2025

Die Finanzverwaltung erklärt, dass für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch andere Amtssprachen zulässig sind und ändert den UStAE. Für die Amtssprachen der EU aufgeführt sind tabellarisch aufgeführt die deutschen Begriffe Gutschrift, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, Sonderregelung für Reisebüros, Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung, Kunstgegenstände/Sonderregelung und Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung.

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27.11.2025

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