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Neubekanntmachung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)31.01.2014 Mit BMF-Schreiben vom 31. Januar 2014 wurde der neugefasste Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gemacht. In der Neufassung des AEAO wurden neben redaktionellen Änderungen auch die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) eingearbeitet. Durch die Neufassung werden die bisherigen BMF-Schreiben zum AEAO aufgehoben. Der neugefasste AEAO ist mit sofortiger Wirkung in allen offenen Fällen anzuwenden.
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