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Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO

BMF-Schreiben vom 30. Juni 2023 - IV D 2 - S 0316-a/20/10003 :006 -

30.06.2023

Der Anwendungserlass zu § 146a der Abgabenordnung wird ab dem 1. Januar 2024 neugefasst. Hierbei wird insbesondere auf die notwendigen Ergänzungen für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler eingegangen.

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 wurde § 146a AO eingeführt (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme). Die Finanzverwaltung hat den nun 41-seitigen Anwendungserlass zu § 146a AO stark überarbeitet.  

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Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a

08.09.2023

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