08.09.2023
|
Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AOBMF-Schreiben vom 30. Juni 2023 - IV D 2 - S 0316-a/20/10003 :006 -30.06.2023 Der Anwendungserlass zu § 146a der Abgabenordnung wird ab dem 1. Januar 2024 neugefasst. Hierbei wird insbesondere auf die notwendigen Ergänzungen für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler eingegangen.Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 wurde § 146a AO eingeführt (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme). Die Finanzverwaltung hat den nun 41-seitigen Anwendungserlass zu § 146a AO stark überarbeitet. © Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBald verkürzte Aufbewahrungsfristen? Aus dem BMFAutomationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung Aus dem BMFAus dem BMFAus dem BMFStatistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2022 Aus der FinanzverwaltungNeues Landesamt gegen Finanzkriminalität geht in NRW an den Start Aus der FinanzverwaltungÜber 1,2 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Hessen LiteraturFinanzethik und Steuergerechtigkeit (Markus Meinzer, Manfred Pohl) Aus dem BMFNeufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO Aus der FinanzverwaltungSteuerfahndung Hamburg fragte Umsätze von 56.000 Airbnb-Anbietern ab Aus der BundesregierungEntwicklungen beim Steuervollzug 2022 Verfahrens- dokumentation-CommunityWer ist für die einzelnen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation zuständig? Partner-PortalVeranstalter |
08.09.2023