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Saarland startet zeitnahe Betriebsprüfung im Januar 2021

10.11.2020

In der Regel umfasst eine Betriebsprüfung einen dreijährigen Prüfungszeitraum. Zudem werden oftmals weit zurückliegende Jahre geprüft. Um den Unternehmen ein Angebot zu mehr Zeitnähe und zügiger Rechts- und Planungssicherheit bieten zu können, startet als Angebot an Großbetriebe und Konzerne die saarländische Finanzverwaltung zum 1. Januar 2021 die „zeitnahe Betriebsprüfung".

„Durch das Projekt ‚Zeitnahe Betriebsprüfung' können Zeiträume unmittelbar geprüft und die Prüfungsdauer verkürzt werden. Außerdem bietet sie die Möglichkeit eines ein– oder zweijährigen Prüfungszeitraums. Hinzu kommt, dass die Unternehmen im Hinblick auf die Beurteilung steuerlich relevanter Vorgänge schnellere Rechts- und Planungssicherheit erhalten. Durch die Zeitnähe vermindern sich auch die derzeit noch hohen und ggfs. steuerlich nicht abzugsfähigen Nachzahlungszinsen. Die zeitnahe Betriebsprüfung findet in allen Bundesländern in unterschiedlichen Ausprägungen statt. Wir rechnen mit einer Inanspruchnahme von ca. 10 % aller Großbetriebe", erklärte Finanzstaatssekretärin Anja Wagner-Scheid.

Ausführliche Informationen zum Thema bietet die Broschüre „Zeitnahe Betriebsprüfung für Großbetriebe und Konzerne". Sie ist bei den Finanzämtern erhältlich und steht auf der Internetseite des Ministeriums zum Download und zur Bestellung bereit.

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28.03.2024

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